Kennzeichnung von Werbung
Präambel: Wenn ich für Produkttests eine Vergütung, einen Gutschein, eine Teststellung oder auch die Überlassung einer Teststellung erhalte, so halte ich mich ausnahmslos an folgende Regeln:
- Produkttests unterliegen keinerlei Einflußnahme des Auftraggebers
- Produkttests sind für mich eine sachlich-neutrale Auseinandersetzung mit dem Produkt
- Produkttests, für die ich beauftragt wurde und Geld bekommen habe, werden durchgehend als „Anzeige“ gekennzeichnet
- Produkttests, für die ich Gutscheine, Abonnements oder Produkte behalten durfte und deren Wert unter € 250.- sind entsprechend gekennzeichnet. Dies gilt auch, wenn ich das getestete Produkt wieder zurückschicken musste.
- Links zu Produktherstellern enthalten grundsätzlich einen „nofollow“ Attribut
- Meine Meinung ist und bleibt stets unbeeinflusst
Um transparent gegenüber meinen Lesern und Firmen, die mir Produkte zum Test zusenden, aufzutreten möchte ich im Folgenden darlegen, wie ich „werbliche Inhalte“ auf meinem Blog kennzeichne.
Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin. Ich habe versucht mir aufgrund eigener Recherchen ein Verständnis der aktuellen Rechtslage zu bilden und diese hier auf meinen Blog anzuwenden..
Wann ist eine Werbekennzeichnung notwendig?
Der Begriff der „Werbung“ beinhaltet alle Aktivitäten und Äusserungen, die das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu erhöhen.
Ok, schön: Aber was hat das mit deinem oder meinem Blog zu tun ?
Ganz einfach: Ein Blog fällt unter die Rubrik der „neuen Medien“. Somit muss die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) beachtet werden. Diese Richtlinie erkennt das Trennungsgebot zwischen Werbung und Inhalt für Telemedien an.
§ 6 TMG gibt in Abs. 1 Nr. 1 folgendes wieder: „Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.“
Zusätzlich muss auch § 58 Abs. 1 RStV beachtet werden: „Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.“
Auch § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 11 der Anlage ist relevant: „Redaktionelle Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung , ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung).“
Folgende Werbeformen auf Blogs gibt es
- Werbebanner
- Produkttest
- Bezahlte Blogposts
- Bezahlte Textlinks
- Affiliate Links
Wie sind diese Werbeformen auf einem Blog zu kennzeichnen?
1. Kennzeichnung von Werbebannern
Eine Kennzeichnungspflicht für Werbebanner ist nach einem Urteil des Kammergerichtes Berlin (Urteil vom 24.01.2012 – AZ. 5 W 10/12) nicht ausdrücklich erforderlich. Da es dazu aber noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofes dazu gibt und du auf der sicheren Seite sein möchtest, solltest du auch Werbebanner mit „Anzeige“ oder „Werbung“ kennzeichnen.
2. Kennzeichnung von Produkttests
Produkttests, die durch Unternehmen beauftragt oder unterstützt werden sind grundsätzlich als Werbung zu kennzeichnen. Andernfalls kann Schleichwerbung vorliegen.
Wird dem Blogger zum Zwecke ein Produkt ohne Beauftragung überlassen und es dem Blogger freigestellt ist in welcher Form (positiv oder negativ) er darüber schreibt.
Nach aktueller Rechtsprechung (§ 4 Nr. 3 UWG) hat eine Werbekennzeichnung zu erfolgen wenn:
- Ein Entgelt geflossen ist
- Ein überlassenes Produkt (oder der Nutzwert dieses Produktes) einen Wert von mehr als € 1.000 hat
- Eine Einflussnahme auf den Inhalt des Produkttests genommen wurde, oder es eine Veröffentlichungspflicht gab
- Das Produkt oder die Marke in einem werblichen Mittelpunkt steht (keine sachlich-neutrale Auseinandersetzung damit gibt)
Gut, aber was ist mit Produkttests, für die du ein Produkt zur Verfügung gestellt bekommst, und dieses nach dem Test auf eigene Kosten wieder zurücksenden musst?
Wenn es dir frei steht über dieses Produkt zu schreiben, genügt ein Hinweis darauf im Text des Produkttests.
Bitte beachte: das gilt nicht nur für deinen Blog, sondern auch für Inhalte, die du über soziale Netzwerke veröffentlichst.
3. Kennzeichnung von bezahlten Blogposts
An dieser Stelle gibt es keinerlei Diskussionen: Bekommst du Geld für einen Blogpost, dann musst du diesen mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zwingend kennzeichnen.
4. Kennzeichnung von bezahlten Textlinks
Bei bezahlten Textlinks gilt dasselbe wie für bezahlte Blogposts. Gemäß dem Urteils des Kammergerichtes Berlin (Urteil vom 30.06.2006, AZ 5 U 127/05) muss ein solcher Link als Werbung gekennzeichnet werden. Der gilt insbesondere, wenn der Link in einem redaktionellen Umfeld gesetzt wird, da der Leser erwartet über den Link zu weiterführenden Informationen zu gelangen.
5. Kennzeichnung von Affiliate Links
Für Affiliate Links gilt dasselbe wie für bezahlte Textlinks, auch wenn die Bezahlung erst bei einem Klick auf den Link, oder einer Kaufaktion auf der, über den Affiliate Link, Zielwebseite vorgenommen wird.
Weiterführende Links
Die folgenden Links waren meinen Recherchen zuträglich: